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   BFH, 21.11.2000 - V B 143/00   

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BFH, 21.11.2000 - V B 143/00 (https://dejure.org/2000,9267)
BFH, Entscheidung vom 21.11.2000 - V B 143/00 (https://dejure.org/2000,9267)
BFH, Entscheidung vom 21. November 2000 - V B 143/00 (https://dejure.org/2000,9267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erbengemeinschaft - Grundstückseigentümerin - Rücktritt vom Kaufvertrag - Festsetzung von Umsatzsteuer - Vorbehalt der Nachprüfung - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Parteifähige Vereinigung

  • Judicialis

    UStG 1993 § 14 Abs. 3; ; ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 142 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 142; ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
    PKH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.09.1998 - III S 9/98

    Juristische Person - parteifähige Vereinigung; PKH

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 143/00
    Die Klägerin gehört zu den in § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO bezeichneten inländischen parteifähigen Vereinigungen, da sie als Klägerin (§ 57 Nr. 1 FGO) die Änderung eines gegen sie als Steuerschuldnerin ergangenen Umsatzsteuerbescheides begehrt (entsprechend für Gesellschaft bürgerlichen Rechts in einem Rechtsstreit wegen Investitionszulage, Bundesfinanzhof --BFH-- Beschluss vom 17. September 1998 III S 9/98, BFH/NV 1999, 339).
  • BFH, 04.04.1995 - V S 1/95

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht der Rechtssache auf

    Auszug aus BFH, 21.11.2000 - V B 143/00
    Die Klägerin hätte deshalb darlegen müssen, aus welchen Gründen die Unterlassung der erstrebten Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (vgl. BFH-Beschluss vom 4. April 1995 V S 1/95, BFH/NV 1995, 1008).
  • OVG Sachsen, 11.03.2013 - 5 A 751/10

    Beteiligungsfähigkeit und Klagebefugnis einer nicht rechtsfähigen

    10 Nur aufgrund der Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts (u. a. BFH, Beschl. v. 21. November 2000 - V B 143/00 -, juris Rn. 13) und des Grunderwerbssteuerrechts (BFH, Urt. v. 29. November 1972, Az. II R 28/67 -, juris Rn. 8/9 = BB 1973, 1060; vgl. auch Brockmeyer in: Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 45 Rn. 6, § 122 Rn. 31) behandelt der BFH die Erbengemeinschaft dort ausnahmsweise als selbstständigen Rechtsträger und deshalb als parteifähig, wozu im Übrigen eine Revision beim BFH anhängig ist (FG Düsseldorf, Urt. v. 29. August 2012 - 7 K 3691/11 GE -, juris Rn. 16, Revision beim BFH unter - II R 46/12 -, zitiert nach juris).
  • BFH, 28.12.2006 - II S 12/06

    PKH für juristische Personen

    Die Antragstellerin hätte deshalb nicht nur darlegen und glaubhaft machen müssen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihr selbst noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können, sondern auch, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 1982 I B 98-99/81, BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600; vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65; vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433; vom 21. November 2000 V B 143/00, BFH/NV 2001, 618; vom 8. August 2001 I S 15-17/00, BFH/NV 2002, 46), weil außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden könnte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1997 V S 11/96, BFH/NV 1998, 493; in BFH/NV 2002, 46, m.w.N.).
  • BFH, 07.01.2005 - V S 26/04

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

    Die Antragstellerin hätte deshalb unter Beifügung entsprechender Belege nicht nur darlegen und glaubhaft machen müssen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung weder von ihr selbst noch von den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten aufgebracht werden können, sondern auch, dass die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Mai 1982 I B 98-99/81, BFHE 136, 62, BStBl II 1982, 600; vom 21. Juli 1999 I S 6/98, BFH/NV 2000, 65; vom 22. Juni 1999 VII S 2/99, BFH/NV 2000, 433; vom 21. November 2000 V B 143/00, BFH/NV 2001, 618; vom 8. August 2001 I S 15-17/00, BFH/NV 2002, 46), weil außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Personenkreis durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden könnte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. September 1997 V S 11/96, BFH/NV 1998, 493; in BFH/NV 2002, 46, m.w.N.).
  • AG Duisburg, 04.08.2003 - 63 IN 170/03

    Voraussetzungen für die Qualifikation einer Erbengemeinschaft als Gesellschaft

    Daß eine Erbengemeinschaft umsatzsteuerrechtlich als parteifähig behandelt wird (BFH, Beschluß vom 21.11.2000 - V B 143/00, BFH/NV 2001, 618), ist für das Verfahren vor dem Insolvenzgericht unerheblich.
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Rechtsprechung
   BFH, 16.11.2000 - XI R 80/98   

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https://dejure.org/2000,14831
BFH, 16.11.2000 - XI R 80/98 (https://dejure.org/2000,14831)
BFH, Entscheidung vom 16.11.2000 - XI R 80/98 (https://dejure.org/2000,14831)
BFH, Entscheidung vom 16. November 2000 - XI R 80/98 (https://dejure.org/2000,14831)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer Formularvollmacht - Erneute Vollmachtsvorlage - Wirksame Prozessvollmacht - Nachweis der Vertretungsmacht - Bezug zum Rechtsstreit

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 143 Abs. 2; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 3 S. 1
    Prozeßvollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 618
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 15.12.1999 - XI R 84/98

    Prozeßvollmacht - Vertreungszwang - Vertretung in Steuerangelegenheiten

    Auszug aus BFH, 16.11.2000 - XI R 80/98
    Wegen der weiteren Begründung wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1999 XI R 84/98 (NV) Bezug genommen.
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